Die Meldung über die Homepage ist ausreichend, ein zusätzlicher Anruf im Schulbüro ist nicht nötig.
Diese Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten (Entschuldigungsheft). Schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb von 14 Unterrichtstagen nach dem Ende der Fehlzeit vorzulegen. Später vorgelegte Entschuldigungen werden in der Fehlzeitenerfassung für die Zeugnisse nicht berücksichtigt.
Die Hamburger Sozialbehörde hat ein Merkblatt zum Umgang mit Infekten veröffentlicht. Unter nachfolgendem Link können Sie ständig die aktuellste Version einsehen: hamburg.de/go/infekte

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Erziehungsberechtigte