Skip to main content

Das Ziel des Gymnasiums ist es nach dem Leitbild der Hamburger Gymnasien, die Schülerinnen und Schüler in acht Schuljahren von der 5. Klasse zum Abitur zu führen.

Dabei gibt es zwei Scharnierstellen: Den Übergang von Klasse 6 nach Klasse 7 und die Versetzung in die Studienstufe. Die Mittelstufe umfasst die vier Jahre in den Klassenstufen 7 bis 10 zwischen diesen beiden Scharnierstellen.

Wahlpflichtunterricht

Der Wahlpflichtunterricht bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eigene Interessen zu vertiefen und individuelle Schwerpunkte im Unterricht zu setzen. Je nach Jahrgang stehen unterschiedliche Wahlangebote zur Verfügung. Eine tabellarische Übersicht, welche Wahlpflichtfächer in den einzelnen Jahrgängen unterrichtet werden, finden Sie hier: Stundentafel

Klasse 7

Im zweiten Halbjahr der 6. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in Klasse 7 eines der Fächer Kunst, Musik oder Theater.

Die Wahl gilt in der Regel für die Jahrgänge 7 bis 10. Ein Kurswechsel ist möglich, sofern die Kapazitäten dies zulassen.

Klasse 8

Ab Jahrgang 8 besteht die Möglichkeit, Französisch, Spanisch oder Latein als dritte Fremdsprache zu belegen. Die Wahl erfolgt im zweiten Schulhalbjahr der 7. Klasse. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an die Fachbereichsleiterin der zweiten Fremdsprachen, Frau Zeyn.

Klasse 9 und 10

Im zweiten Schulhalbjahr der 8. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler Wahlpflichtfächer, die in den Jahrgängen 9 und 10 unterrichtet werden. Zur Auswahl stehen:

  • Religion oder Philosophie

  •  Informatik, Naturwissenschaftliches Praktikum (NWP), Medienpraxis, Musikpraxis oder eine dritte Naturwissenschaft

Herkunftssprachenunterricht (HSU)

Außerdem besteht die Möglichkeit, am Herkunftssprachenunterricht (HSU) teilzunehmen, wenn man mit zwei oder mehr Sprachen aufwächst. HSU kann als zusätzliches Unterrichtsangebot besucht werden. Die Leistungen im HSU werden auf der Grundlage von Rahmenplänen bewertet und die Note in das Zeugnis aufgenommen. Damit können die Schülerinnen und Schüler ihre im HSU erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in ihre Schullaufbahn einbringen, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum Abitur.

Hier finden Sie den Flyer.

Einrichtung von Kursen

Ziel der Schulleitung ist es, die Kurse im Wahlpflichtbereich nicht nur anzubieten, sondern sie – soweit möglich – auch tatsächlich einzurichten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich ausreichend viele Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs für die jeweiligen Fächer entscheiden. Reichen die Anmeldungen für einen Kurs nicht aus, kann auf die angegebenen Zweitwünsche zurückgegriffen werden. Sehr kleine Kurse unterhalb der vorgesehenen Mindestgröße könnten nur auf Kosten anderer Jahrgänge eingerichtet werden. Um eine faire und verlässliche Unterrichtsorganisation zu gewährleisten, wird dies vermieden.

Kurswechsel

Grundsätzlich wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Wahlpflichtkurse für die angegebenen Jahrgänge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Interessen in diesem Zeitraum verändern können.
Aus diesem Grund besteht am Ende jedes Schuljahres die Möglichkeit, die Wahlpflichtkurse zu wechseln, sofern die Kapazitäten dies zulassen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten hierzu eine E-Mail mit der entsprechenden Frist sowie dem erforderlichen Formular. Zu anderen Zeitpunkten sind Kurswechsel in der Regel nicht sinnvoll und sollten vermieden werden.
Sollte im begründeten Einzelfall dennoch ein Kurswechsel zu einem anderen Zeitpunkt gewünscht sein, ist hierfür ein schriftlicher Antrag der Sorgeberechtigten an die Abteilungsleitung erforderlich.

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Wer im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse die Prognose "Mittlerer Schulabschluss" erhält (und nicht: "Versetzung in die gymnasiale Oberstufe"), nimmt gemäß § 18 APO GrundStGy zusätzlich an den Abschlussprüfungen für den MSA teil (April/Mai).

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:

 Schriftliche Prüfungen:

  • Deutsch

  • Mathe

Mündliche Prüfungen:

Die mündliche Prüfung erfolgt im Fach Englisch sowie in einem weiteren Fach, das der Prüfling im Februar aus dem Angebot der Schule wählt.

  • Englisch

  • Geographie / PGW / Biologie / Physik:

Beurteilungsgrundlage für das Zeugnis am Ende des zweiten Halbjahres ist das gesamte Schuljahr.
  • Aus allen im Laufe des gesamten Schuljahres erbrachten Einzelleistungen wird eine Gesamtnote gebildet.

  • Sofern ein MSA-Zeugnis erstellt wird, setzt sich die Zeugnisnote im jeweiligen Fach zu 80 % aus der im Unterricht des laufenden Schuljahres erbrachten Leistung und zu 20 % aus der in den Prüfungen erbrachten Leistung zusammen.

  • Die MSA-Prüfungen müssen also nicht als eigenständige Prüfungen bestanden werden.

     

Wenn man an den MSA-Prüfungen teilgenommen hat, gilt:

Versetzung in die Oberstufe erreicht:

  • Der Schulbesuch kann fortgesetzt werden.

  • Die Ergebnisse der MSA-Prüfungen finden keine Berücksichtigung, auch dann nicht, wenn Schülerinnen und Schüler trotz Versetzung die Schule verlassen:

    • Die Noten werden so gebildet wie bei denen, die nicht an den MSA-Prüfungen teilgenommen haben.

    • Wenn Schülerinnen und Schüler die Schule trotz Versetzung verlassen, kann auf Antrag der Eltern alternativ ein Abschlusszeugnis erstellt werden, das nur die MSA-Noten ausweist.

MSA erreicht, aber keine Versetzung in die Oberstufe / Abgang mit MSA:

  • Die Noten werden zunächst so gebildet wie bei denen, die nicht an den MSA-Prüfungen teilgenommen haben.

  • In den Prüfungsfächern werden dann zusätzlich die MSA-Noten unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse errechnet.

  • Es wird ein Abschlusszeugnis erstellt. Auf Antrag der Eltern kann alternativ ein Abschlusszeugnis erstellt werden, das nur die MSA-Noten ausweist.

Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)

Die Integration von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Am Heisenberg-Gymnasium führen wir fortlaufend Internationale Vorbereitungsklassen von Jahrgang 5 bis 9, in die alle neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler kommen, die noch kein oder zu wenig Deutsch sprechen, um in einer Regelklasse zu lernen.
Innerhalb eines Jahres bereiten wir die maximal 16 Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine Regelklasse vor. Neben Deutsch als Zweitsprache lernen sie auch andere Fächer wie Mathe, Englisch, Sport, Theater, PGW und Biologie.
Bei jedem IVK-Schüler wird nach 12 Monaten geprüft, welche Schulform und welche Klassenstufe die richtige für sie oder ihn ist. Die Schülerinnen und Schüler, die bei uns bleiben, starten mit einer ca. sechswöchigen Hospitation in den Hauptfächern Deutsch, Mathe und Englisch in einer Regelklasse. Nach einem erfolgreichen Übergang erhalten die Schülerinnen und Schüler eine zweistündige additive Sprachförderung pro Woche, in der sie ihre Deutschkenntnisse ausbauen. Außerdem haben sie an unserer Schule die Möglichkeit, dass Deutsche Sprachdiplom A2/B1 (DSD I) abzulegen. Weitere Fördermöglichkeiten stehen den ehemaligen IVK-Schülern offen.

© Heisenberg-Gymnasium Hamburg

🍪 Wir nutzen Cookies

Hallo, diese Webseite verwendet Cookies, um ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, sowie Tracking-Cookies, um zu verstehen, wie Sie mit ihr interagieren.

Durch die Nutzung unserer Seite akzeptieren Sie die Bedingungen unserer Datenschutzerklärung.