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Einladung zur Eltern- und Mitgliederversammlung

Wir würden uns freuen, Sie alle am 19. September begrüßen zu können und besonders die Eltern unserer neuen Schülerinnen und Schüler in unserer Schule willkommen zu heißen.

Inhalt:
Anmerkungen

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung des Schulvereins sind dem Vorstand vor Beginn der Sitzung einzureichen.

Der Tagesordnungspunkt II beginnt ca. um 19.30 Uhr.

Jedes Elternteil eines nicht volljährigen Schülers kann in den Elternrat gewählt werden. Das aktive Wahlrecht besitzen allerdings nur die gewählten Elternvertreter. Bei Verhinderung einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters kann die für sie oder ihn gewählte Ersatzperson das Stimmrecht ausüben (§ 73 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz).

Die konstituierende Sitzung des Elternrates findet im Anschluss an die Elternversammlung statt.

Wir würden uns freuen, Sie alle am 19. September begrüßen zu können und besonders die Eltern unserer neuen Schülerinnen und Schüler in unserer Schule willkommen zu heißen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mujanovic (1. Vors. des Elternrats und Vors. des Schulvereins)


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