Brief zum Masernschutzgesetz

28. August 2020

Brief zum Masernschutzgesetz

Liebe Schulgemeinschaft, 

am 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten. Aus diesem Grund sind unsere Klassenleitungen dazu verpflichtet, den Masernimpfschutz, die Immunität oder die medizinische Kontraindikation aller Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse zu überprüfen. 

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen in folgendem Schreiben: