28. August 2020
Brief zum Masernschutzgesetz
Liebe Schulgemeinschaft,
am 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten. Aus diesem Grund sind unsere Klassenleitungen dazu verpflichtet, den Masernimpfschutz, die Immunität oder die medizinische Kontraindikation aller Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse zu überprüfen.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen in folgendem Schreiben: